Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter

Versicherungsvermittlung

Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit ihm vereinbart haben (z.B. bei der Vermittlung eines Nettotarifs). Die Vergütung Ihres Beraters für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Provision hinaus erhält Ihr Berater keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann der Berater jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Details hierzu können Sie auch der Interessenkonflikt-Policy Ihres Beraters entnehmen. Alle Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gemäß §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Finanzanlagenvermittlung
Ihr zuständiger Berater ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gemäß § 34f GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.
Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gemäß §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Die Anschriften der Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermittlern oder Beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden können, lauten:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 36 96 000
Fax: 0800 36 99 000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 25 50 444
Fax: 030 20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Tel: 040 69 65 08-90
Fax: 040 69 65 08-91
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de

Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.:
Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl
Tel: 07851 79 57 940
Fax: 07851 79 57 941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Tel: 0228 41 08-0
Fax: 0228 41 08-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/